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Die DSGVO enthält keine einzelne Vorschrift mit der Überschrift Schulungspflicht, verlangt Schulung aber an mehreren Stellen. Art. 39 nennt die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten als Aufgabe im Datenschutz. Art. 32 fordert organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, wozu Schulungen zählen. Und über die Rechenschaftspflicht in Art. 5 müssen Sie die Einhaltung nachweisen können. In der Summe ist eine Datenschutzschulung für Unternehmen damit faktisch Pflicht. Der Europäische Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass ein Fehler eines Mitarbeiters das Unternehmen nicht automatisch von der Haftung befreit.
Zu schulen sind alle Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das betrifft in der Praxis fast jeden Arbeitsplatz, vom Vertrieb über die Personalabteilung bis zur Buchhaltung. Neue Mitarbeiter sollten zu Beginn geschult werden, alle anderen in regelmäßigen Abständen.
Eine gute Schulung bleibt nicht theoretisch. Wir vermitteln die Grundprinzipien der DSGVO und die passenden Rechtsgrundlagen, die Rechte der betroffenen Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen im Arbeitsalltag. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem richtigen Umgang mit Datenpannen und den Meldepflichten sowie auf der Zusammenarbeit mit Dienstleistern im Rahmen der Auftragsverarbeitung. Die Beispiele richten wir an Ihrem Geschäft aus.
Datenschutzschulungen bieten wir als Präsenztermin, als Live-Webinar und als E-Learning an. Welches Format passt, hängt von Ihrer Struktur ab. Beim Turnus gibt es keine starre gesetzliche Frist, empfohlen ist aber mindestens eine Schulung pro Jahr. Zusätzlich sollten Sie anlassbezogen schulen, etwa bei neuen Systemen, nach einer Datenpanne oder bei wichtigen Rechtsänderungen.
Zwei Dinge sind zu unterscheiden. Die allgemeine Datenschutzschulung richtet sich an Ihre Belegschaft und vermittelt das nötige Grundwissen für den Alltag. Die Fortbildung des Datenschutzbeauftragten ist etwas anderes, denn diese Rolle erfordert vertieftes und aktuelles Fachwissen. Wir decken beides ab und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Weil Sie die Einhaltung der DSGVO nachweisen müssen, dokumentieren wir jede Schulung sauber, inklusive Inhalten, Teilnehmern und Datum. Diese Dokumentation ist Ihr Beleg gegenüber der Aufsichtsbehörde und ein wichtiger Baustein Ihrer Rechenschaftspflicht.
Als Anbieter des externen Datenschutzbeauftragten verbinden wir Schulung und laufende Betreuung. So kommt die Schulung aus derselben Hand, die auch Ihre übrige Datenschutzarbeit verantwortet, und ist genau auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Den Anfang macht eine kostenlose Erstberatung.
Die Kosten hängen von Format und Teilnehmerzahl ab. Ob Online-Schulung, Live-Webinar oder Inhouse-Termin vor Ort, Ihren konkreten Preis stimmen wir mit Ihnen ab.
Der Mensch ist der wichtigste Faktor für Sicherheit. Sehen Sie, wie Security-Awareness-Schulungen, Phishing-Simulationen und Datenschutzschulungen ineinandergreifen und Ihr Team wirksam schützen.